Frisch aus dem Ticker. Das Querfrontarbeitspapier der Otto-Brenner-Stiftung steht wieder online.
Zitat aus der beigefügten Erklärung der Otto Brenner Stiftung und Dr. Wolfgang Storz:
"Hintergrund für die Entscheidung, das Papier aus dem Netz zu nehmen, war, dass Herr
Jebsen von der Untersuchung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, Schadens-ersatzansprüche androhte, Änderungen an dem Arbeitspapier verlangte, die Abgabe einer
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erwartete und bei Ablehnung mit einer Klage vor
Gericht drohte. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist seitens der Stiftung nicht
unterschrieben worden. Auch der Text einer Gegendarstellung, die der Rechtsanwalt von
Herrn Jebsen am 18. September der OBS vorlegte, war nach unserer Einschätzung nicht
veröffentlichungsfähig.
...Alle telefonischen und schriftlichen Versuche von Stiftung und unserem gemeinsamen
...Alle telefonischen und schriftlichen Versuche von Stiftung und unserem gemeinsamen
Rechtsanwalt, zwischenzeitlich zu einer verbindlichen außergerichtlichen Einigung mit dem
Rechtsbeistand von Herrn Jebsen zu kommen, sind bisher erfolglos gewesen. Deswegen
wird das Arbeitspapier in einer geringfügig überarbeiteten Fassung mit Datum vom 19.
Oktober wieder online gestellt und von Stiftung und Autor ausschließlich in dieser Fassung
verbreitet. Die redaktionellen Korrekturen und inhaltlichen Präzisierungen berühren in keiner
Weise den Kern des Arbeitspapieres und die zentralen Befunde der Untersuchung."
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