Sonntag, 8. November 2015

Artikel 5 GG

Artikel 5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. 

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. 

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dass genau das den Propagandaschau-Hetzern nicht passt, dokumentieren sie immer wieder. Krank ist das graue Zitat, dass gar kein Zitat ist, sondern eine freie Erfindung dieser Schmierfinken.



Und es gibt sie tatsächlich, die "besorgten" Bürger, die auf randständigen Demonstrationen die
hasserfüllten Aufrufe der Propagandaschau und anderer Sudelquellen befolgen. Wieder geschehen
am Rande eines AfD-Aufmarsches. Ort Berlin, Tag 07.11.2015.



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