Dienstag, 20. Oktober 2015

Was zum Jaulen




Zitat aus der beigefügten Erklärung der Otto Brenner Stiftung und Dr. Wolfgang Storz:

"Hintergrund für die Entscheidung, das Papier aus dem Netz zu nehmen, war, dass Herr 
Jebsen von der Untersuchung seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, Schadens-ersatzansprüche androhte, Änderungen an dem Arbeitspapier verlangte, die Abgabe einer 
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erwartete und bei Ablehnung mit einer Klage vor 
Gericht drohte. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist seitens der Stiftung nicht 
unterschrieben worden. Auch der Text einer Gegendarstellung, die der Rechtsanwalt von 
Herrn Jebsen am 18. September der OBS vorlegte, war nach unserer Einschätzung nicht 
veröffentlichungsfähig.
...Alle telefonischen und schriftlichen Versuche von Stiftung und unserem gemeinsamen 
Rechtsanwalt, zwischenzeitlich zu einer verbindlichen außergerichtlichen Einigung mit dem 
Rechtsbeistand von Herrn Jebsen zu kommen, sind bisher erfolglos gewesen. Deswegen 
wird das Arbeitspapier in einer geringfügig überarbeiteten Fassung mit Datum vom 19. 
Oktober wieder online gestellt und von Stiftung und Autor ausschließlich in dieser Fassung 
verbreitet. Die redaktionellen Korrekturen und inhaltlichen Präzisierungen berühren in keiner 
Weise den Kern des Arbeitspapieres und die zentralen Befunde der Untersuchung."

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